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Hier sammeln wir alle Infos rund um das EntsorgenAlle Infoschreiben sind als "PDF" hinterlegt. Kurzinfo_ElektroG_FV16_10-2005.pdf SLI - WEEE Kunden-Infobrief Deutschland.pdf Hier die Links zur Entsorgersuche: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung von rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränken, Fernsehern, Computern oder Handys. Die finanzielle Verantwortung für die Logistik, Verwertung und das Recycling übernehmen die Hersteller und Importeure. Die Kommunen sammeln die Altgeräte aus privaten Haushalten weiterhin eigenständig. Rücknahme von Gebrauchsgeräten (B2C) Rücknahme von Investitionsgütern, „Reine“ B2B-Geräte Stoffverbote: RoHS-Richtlinie, ElektroG Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) vom 16. März 2005 ist am 23. März 2005 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil 1 Nr. 17 veröffentlicht worden. ZVEI-GarantieGarantien für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten Alle Hersteller von Elektro- und Elektronik-Geräten im Anwendungsbereich des ElektroG müssen sich spätestens bis zum 23. November 2005 beim Elektro-Altgeräte-Register (EAR) „registrieren“ lassen. Für die Hersteller von Gebrauchsgütern (B2C) ist hierbei die Stellung einer „Garantie“ unabdingbare Voraussetzung. Die ZVEI Services GmbH (ZSG) bietet im Rahmen eines Treuhand- und Garantievertrags ein vom EAR genehmigtes praktikables Garantiemodell an. Letzte Änderung >>> 02.02.10 |